Eine beglaubigte Übersetzung ist mehr als eine normale Übersetzung: Dabei handelt es sich um ein Dokument, das mit dem Stempel und der Unterschrift des beeidigten Übersetzers versehen ist und das als offizielles Dokument zur Vorlage bei Behörden in Deutschland oder im Ausland genutzt werden kann.

Als vom Oberlandesgericht Dresden öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzerin, kann ich Ihre aus dem Französischen ins Deutsche und aus dem Französischen ins Deutsche übersetzten Dokumente zusätzlich beglaubigen. Auch wenn Sie andere Sprachkombinationen (zum Beispiel vom Englischen ins Deutsche) wünschen, bin ich die richtige Ansprechpartnerin. Aufgrund meiner Zusammenarbeit mit beeidigten Übersetzern und Muttersprachlern kann ich Ihnen Übersetzungen von besonders hoher Qualität anbieten.

Im Folgenden sind einige Beispiele für Dokumente, die eventuell beglaubigt werden müssen, aufgeführt:

  • Personenstandsurkunde
  • Heiratsurkunde
  • Geburtsurkunde / Sterbeurkunde
  • Scheidungsurteil / Scheidungsvereinbarung
  • Aufenthaltsbescheinigung
  • Vertrag
  • Ausweis, Reisepass
  • Führungszeugnis
  • Jahresabschluss
  • Notariell beglaubigte Urkunden
  • Schreiben von Gerichtsvollziehern
  • Handelsregistereintrag

Ihre Vorteile

valid1Schnelle Antwort auf Ihre Anfrage

valid1Individuelle Betreuung Ihrer Aufträge

valid1Wahrung der Vertraulichkeit Ihrer Dokumente

valid1Übersetzerin mit Muttersprache Französisch

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