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Sie benötigen Übersetzungen diverser Dokumente, eventuell mit Beglaubigung für Behörden? Meist fordern Behörden beglaubigte Übersetzungen von Originaldokumenten, zum Beispiel im Fall einer Erbschaft, Eheschließung, Scheidung…

Als vom Oberlandesgericht Dresden öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzerin, kann ich Ihre aus dem Französischen ins Deutsche und aus dem Deutschen ins Französische übersetzten Dokumente zusätzlich beglaubigen. Aufgrund meiner Zusammenarbeit mit beeidigten Übersetzern mit entsprechender Muttersprache kann ich weitere Sprachkombinationen (zum Beispiel vom Englischen ins Deutsche) anbieten und Übersetzungen von besonders hoher Qualität für Sie gewährleisten.

Beispiele für mögliche Übersetzungen:

  • Personenstandsurkunde
  • Heiratsurkunde
  • Geburtsurkunde
  • Sterbeurkunde
  • Erbteilungsvertrag
  • Notariell beglaubigte Urkunde
  • Scheidungsurteil / Scheidungsvereinbarung
  • Ausweis, Reisepass
  • Steuerbescheinigung
  • Führungszeugnis
  • Taufschein
  • Abstammungsurkunde
  • Aufenthaltsbescheinigung